Geschehen, Mellendorf, den 5. Nov. 1930 in einer Kirchenvorstandsitzung

1. Entgegen einem Beschluß vom 15. Mai d. J. beschließt der Kirchenvorstand gemäß kirchl. Amtsblatt 1926 Seie 9, Rechte Spalte II, Absatz 1, wonach die Schulgemeinde Mellendorf keinen rechtlichen Charakter hat, für die von ihr vor dem 1 Juli 1920 geliehenen Kapitalien eine, 25 % Aufwertung zu fordern nebst 5 % Zinsen seit 1927 einschl. Die Schulden der Schulgemeinde betrugen am 1 Juli 1920 bei der Kirchenkasse 2436 Rm und bei der Pfarrkasse 1200 Rm.

2. Auf Wunsch des Visitator soll bei der diesjährigen Visitation Essen stattfinden, und es soll die Kirchenkasse für jede teilnehmende Person 6 Rm an den Pfarrinhaber als Entschädigung zahlen. Außer dem Visitator, dem Pastor, dem Mitglieder des Kreiskirchenvorstandes und den 4 Kirchenvorstehern soll auch der Organist geladen werden.

V. g. u.

Tomforde

H. Pries

H. Balke