Verhandelt
Mellendorf, den 6. Dezember 1912
Heute trat der Kirchen- und Schulvorstand nach gehöriger Ladung seiner sämtlichen Mitglieder zu einer Sitzung zusammen.
Nachdem der Beschluß des Kirchen- und Schulvorstandes v. 15. Okt. des Js die höhere Genehmigung erhalten hatte (s. Verfügung der Kirchenkommission v. 19.Nov. I 218) wurde heute über die Verwaltung der Notationseinkünfte der Küsterstelle folgendes beschlossen:
1. Es soll eine Küstereikasse eingerichtet werden. In diese Kasse fließen alle kirchlichen Einkünfte der Küster- und 1. Lehrerstelle, wie sie in dem Beschlusse des Kirchen- und Schulvorstandes vom 16. Sept. 1912 aufgeführt sind (Landpacht, Zinsen, Kötnerschilling, alle kirchlichen Gebühren und Gefälle, alle Naturalien etc.). Über die Einahmen und Ausgaben wird eine Rechnung geführt und die Rechnungsführung dem Kirchenrechnungsführer gegen eine noch zu vereinbarende Vergütung übertragen.
2. Wie schon in der Sitzung des vereinigten Kirchen- und Schulvorstandes am 15. Okt. des Js festgesetzt ist, übernimmt der Kirchen- und Schulvorstand die Befriedigung aller Ansprüche, welche der emeritierte Kantor Murrmann aus dem Melior- und Teilungsvergleiche an seinen Nachfolger zu stellen hat. Die Abfindungssumme für alles Holz auf den Koppeln, alle Holz- und Zierbäume in den Gärten und auf dem Kirchhof ist in Übereinstimmung mit Kantor Murrmann auf 180 M. festgesetzt. Diese Summe ist aus der Küsterkasse zu zahlen.
3. Um diese an Herrn Kantor Murrmann zu zahlende Abfindungssumme und das an den jetzigen Küster, Herrn Witzel vierteljärliche als Gehalt zu zahlende Geld zu beschaffen, beschließt der Kirchen- und Schulvorstand, einen Teil des haubaren Holzes der Küsterstelle zu verkaufen.
4. Sobald die Verkaufsgelder zur Kasse, die jetzt noch leer ist, eingezahlt sind, soll Herr Witzel den seit 1. Okt. des Js rückständigen Teil seines gehaltes erhalten.
5. Über die Verwendung etwaiger jährlicher Überschüsse der Küsterkasse entscheidet der Kirchen- und Schulvorstand unter Genehmigung der vorgesetzten Behörden.
Der Verkauf des Holzes soll durch den Auktionator Hanebuth in nächster Zeit vorgenommen werden. - Die Pacht der Küstereigrundstücke soll bis 1916 bestehen bleiben.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben
C Brandes, Pastor
Lehrer Otto Witzel
Gemeindevorsteher G. Höwe
Gudehus
Wiechmann
Biester
Plinke
Heute hielt der Kirchenvorstand eine Sitzung ab. Es wurde beschlossen, an folgende Personen ... Meyer, Witwe Schnehage, Schneider Meyer, ..., Minna Fischer je 5 M zu Weihnachten zu bewilligen.
Dann wurde der Antrag betr. Anschluß der Pfarre an die Wasserleitung ausgefertigt.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben
C. Brandes, Pastor
Gudehus
Wiechmann
Biester
Plinke