Geschehen Mellendorf, den 8. Mai 1930 in einer Kirchenvorstandssitzung.

1. Auf Auftrag des Pfarrinhabers wird als ...preis für die vorbehaltenen ...... und Leichengebühren, für ...geld und für Ausgänge aus den Kirchenbüchern vom 1.4.1929 an auf 160 Rm festgesetzt. Auf die Mehrnahme von Torf und trocken Holz vom Pfarrland verzichtet der Pfarrinhaber.

V.g.u.

Tomforde

H. Pries

H. Balke

H. Plinke

Schulze