Geschehen in der Sitzung des Kirchenvorstandes am 10. April 1942 im Pfarrhause zu Mellendorf

 

1. Auf Grund des Schreibens des LKA Nr. 1436.III.5.9. vom 28.3.42 wird die Vergütung für den Organisten auf 570 RM festgesetzt und der Anstellungsvertrag vom 2.3. dementsprechend geändert.

2. Auf Antrag des Lehrers Niedermeyer werden die Installationskosten für den Anschluß seiner Waschmaschine in Höhe von 20,12 RM auf die Küsterkasse übernommen.

3. Frau Standvoß wird auf ihren Antrag die Kirchsteuer von der Einkommensteuer in Höhe von 97,- RM erlassen.

V. g. u.

Amelung

Plinke

Fischer

Bertram