Verhandelt Mellendorf, den 11 März 1915 in einer Kirchenvorstandssitzung
1. Der Kirchenvorstand beschließt, wie bei der 1. so auch bei der 2. Kriegsanleihe von einer Beteiligung abzusehen, ebenfalls aus den schon im Protokoll vom 18 September 1914 angegebenen Gründen.
2. Ferner beschließt derselbe, falls Vereine geschlossen am Gottesdienst in der Kirche teilnehmen wollen, daß sie ihre Fahnen im Inneren der Kirche am Ausgang und nicht am Altar aufstellen sollen.
3. Der Kirchenvorstand beschließt auch, daß nur bei großen, entscheidenden Ereignissen während des Krieges geläutet werden soll und zwar nur auf Bestimmung des Vorsitzenden im Verein und dem Kirchenvorsteher Biester.
4. Von einem Aushängen einer Fahne aus der Kirche, oder dem ... soll abgesehen werden, weil der Kirchenvorstand solches nicht für angängig hält.
5. Falls ein Verein geschlossen und mit Fahne auf dem Kirchhof erscheinen will bei Trauerfällen so ist jedesmal die Erlaubnis des Vorsitzenden einzuholen.
V. g. u.
Tomforde
Plinke
Wiechmann
Gudehus
Biester