Geschehen in der Sitzung des Kirchenvorstandes am 24. 2. 1948 im Pfarrhause zu Mellendorf
1. Der K.V.stellt fest:
a. Zur Berufung eines Ostflüchtlings als Kirchenvorsteher ist 1 Wahlvorschlag eingegangen.
b. Die Unterzeichner des Wahlvorschlages erfüllen die unter Ziffer 3d der "Durchführungsbestimmungen zu dem Kirchengesetz betr. Beteiligung der Ostflüchtlinge in den kirchl. Körperschaften" genannten Vorraussetzungen.
c. Auf den Vorgeschlagenen treffen die bestimmungen nach § 2 des Kirchengesetzes zu.
Der Kirchenvorstand beruft den Landwirt Adolf Papke als Kirchenvorsteher. Die Einführung soll am Sonntag, d. 14. März stattfinden.
2. Das Betglockenläuten soll wieder eingeführt werden. Das hierzu erforderliche Umhängen der Glocke soll Baumeister ebeling übertragen werden.
3. K.V. erklärt sich mit der von Firma Bork u. Stratmann vorgeschlagenen Mietvertrag betr. Sendegebäude einverstanden; unter der Bedingung, daß die Vertragsdauer auf 30 Jahre festgesetzt wird.
V. g. u.
Amelung Balke Plumhof
Plinke Fischer