Geschehen, Mellendorf, den 24. März 1920 in einer Kirchenvorstandssitzung.
1. Die rückständigen Steuerzahler sollen zukünftig durch einen Mahnzettel an die Zahlung erinnert und dazu aufgefordert werden.
2. Der Ueberschuß der Pfarrkasse im Rechnungsjahr 1918/19 hat 517,80 M betragen. Gemäß Bekanntmachung des Landeskonsistoriums vom 8 Dez. 1919 im Kirchl. Amtsblatt No 68 soll in Rücksicht auf die noch immer steigende Teuerung der Bedarfsmittel dem Pfarrinhaber aus den obigen Überschüssen eine einmalige Beihilfe 500 M gezahlt werden.
V. g. u.
Tomforde Plinke Biester
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