Geschehen, Mellendorf, den 25 Oktober 1915 in einer Kirchenvorstandsitzung

1. Der Kirchenvorstand beschließt auf Antrag des Eisenbahnbauternehmers Reiners aus Bremen, denselben den auf dem Pfarrland - Grundsteuermutterolle N 7, Kartabl 2 Parzelle 23 - der Gemarkung Mellendorf ... befindlichen Sand zur Ausschachtung unter folgenden Bedingungen zu überlassen. Der Käufer zahlt für den Kubikmeter Sand 0,05 M und da nach Berechnung der Fläche e 150000 Kubikmeter umfaßt, dafür 7500 M. Als Bürgschaft für diese Summe hat der Käufer vor Beginn der Ausschachtung ein Sparkassenbrief von 7500 M bei dem Kirchenvorstand zu hinterlegen. Die Lasten und Steuern bei diesem Kauf hat der Käufer zu tragen. Da die Ausschachtung in diesem Winter vorgenommen werden soll, die Grundstücke aber bis Michaelis 1916 verpachtet sind, hat der Käufer die Pflicht, die Pächter abzufinden; die Tiefe der Abtragung des Sandes hat der Kirchenvorstand zu bestimmen und soll nicht unter 50 cm über dem höchsten Wasserstandre betragen.

V. g. u.

Tomforde

Biester Gudehus Plinke